Marktstammdatenregister Balkonkraftwerk: Anmeldung Schritt für Schritt 2026

Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung ist seit dem Solarpaket I (Mai 2024) vereinfacht und dauert 10 Minuten online. Du brauchst keine Genehmigung und keinen Elektriker. Ohne Anmeldung droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Die Frist: ein Monat nach der Inbetriebnahme.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Online-Portal der Bundesnetzagentur (BNetzA) für alle 3,5 Millionen Stromanlagen in Deutschland. Die Datenbank erfasst Photovoltaik (PV) auf Dächern, Windkraft und auch Balkonkraftwerke. Die Einträge sind öffentlich einsehbar.

Rechtsgrundlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) schreiben die Anmeldung vor. Seit dem Solarpaket I gilt die vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung und bis zu 2000 Wp Modulleistung.

Wer muss sein Balkonkraftwerk anmelden?

Jeder Betreiber. Egal ob Mieter oder Eigentümer, ob Balkon, Dach, Garten oder Fassade. Die Anmeldepflicht gilt für alle Balkonkraftwerke.

KriteriumPflicht
Balkonkraftwerk mit 300 bis 800 WattJa, Anmeldung im MaStR
Balkonkraftwerk mit SpeicherJa, Speicher separat melden
Nachrüstung eines SpeichersJa, Änderungsmeldung im MaStR
Umzug mit BalkonkraftwerkJa, neuen Standort melden
Balkonkraftwerk vom VermieterJa, Betreiber (Mieter) meldet an
Altes Balkonkraftwerk (vor 2024)Ja, Nachmeldung kostenlos

Auch Balkonkraftwerke mit Speicher melden: Den Speicher trägst du als separate Einheit im MaStR ein. Das gilt auch für nachgerüstete Speicher.

Anmeldung Schritt für Schritt

Die Anmeldung läuft komplett online auf mastr.bundesnetzagentur.de. Die vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke braucht 10 Minuten und die folgenden 8 Angaben. Der gesamte Vorgang ist kostenlos. Du brauchst keinen Elektriker und keine Genehmigung vom Vermieter für die Anmeldung selbst.

Was du brauchst

AngabeWo findest du sie
Name und AdressePersonalausweis
Standort des BalkonkraftwerksStraße und Hausnummer der Anlage
Inbetriebnahme-DatumTag, an dem du das Set angeschlossen hast
Leistung der Solarmodule (Wp)Datenblatt oder Rechnung (z. B. 2 x 430 Wp)
Einspeiseleistung des Wechselrichters (Watt)Datenblatt (z. B. 800 Watt)
NetzbetreiberSteht auf der Stromrechnung
Zählernummer des StromzählersAm Zähler selbst (Frontseite)
Speicher-Kapazität (falls vorhanden)Datenblatt des Speichers (kWh)

So meldest du dein Balkonkraftwerk an

  1. Benutzerkonto anlegen auf mastr.bundesnetzagentur.de. Du brauchst eine E-Mail-Adresse und ein Passwort.
  2. Marktakteur registrieren. Wähle „Natürliche Person“ und gib Name und Adresse ein.
  3. Neue Anlage anlegen. Klicke auf „Einheit registrieren“ und wähle „Solaranlage“.
  4. Anlagentyp wählen. Wähle „Steckersolargerät“ (Balkonkraftwerk). Das Formular ist kürzer als bei großen PV-Anlagen.
  5. Technische Daten eingeben. Modulleistung in Wp, Einspeiseleistung des Wechselrichters in Watt, Inbetriebnahme-Datum.
  6. Standort eintragen. Adresse und Lage (Balkon, Dach, Fassade, Garten).
  7. Netzbetreiber angeben. Den Namen findest du auf deiner Stromrechnung.
  8. Speicher melden (falls vorhanden). Kapazität in kWh und Hersteller eintragen.
  9. Absenden. Du bekommst eine MaStR-Nummer und eine Bestätigung per E-Mail.

Dauer: 10 Minuten. Die Betriebsnummer bekommst du sofort.

Was hat sich durch das Solarpaket I geändert?

Das Solarpaket I (Mai 2024) hat die Regeln für Balkonkraftwerke deutlich vereinfacht.

Vorher (bis April 2024)Nachher (seit Mai 2024)
Max. 600 Watt EinspeiseleistungMax. 800 Watt Einspeiseleistung
Max. 600 Wp ModulleistungMax. 2000 Wp Modulleistung
Anmeldung bei MaStR + NetzbetreiberNur noch MaStR (Netzbetreiber wird automatisch informiert)
Wieland-Steckdose empfohlenSchuko-Stecker ausdrücklich erlaubt
Ferraris-Zähler durfte nicht rückwärts laufenRückwärtslauf bis zum Zählertausch geduldet

Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Seit dem Solarpaket I meldet die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch. Du musst nur noch das MaStR-Formular ausfüllen.

Stromzähler: Zweirichtungszähler nötig?

Rund 40 % der Haushalte in Deutschland haben noch einen alten Ferraris-Zähler (mit Drehscheibe). Beim Betrieb eines Balkonkraftwerks läuft dieser Zähler rückwärts.

ZählertypSituationWas passiert
Ferraris-Zähler (analog)RückwärtslaufGeduldet bis zum nächsten Zählertausch
Zweirichtungszähler (digital)Misst Ein- und AusspeisungKein Handlungsbedarf
Moderner MesseinrichtungMisst nur BezugNetzbetreiber tauscht auf Zweirichtungszähler

Kosten für den Zählertausch: Keine. Der Netzbetreiber tauscht den Zähler kostenlos. Die Frist dafür beträgt 4 Monate nach der MaStR-Anmeldung.

Bußgeld bei fehlender Anmeldung

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht. Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

VerstoßFolge
Keine Anmeldung im MaStRBußgeld bis 50.000 Euro
Falsche Angaben im MaStRBußgeld bis 50.000 Euro
Verspätete Anmeldung (nach 1 Monat)Verwarnung, dann Bußgeld
Keine EinspeisevergütungOhne MaStR-Nummer keine Vergütung

In der Praxis kontrolliert die Bundesnetzagentur stichprobenartig. Die Bußgelder treffen vor allem gewerbliche Betreiber. Für private Balkonkraftwerke gab es bisher Verwarnungen. Die Anmeldung dauert 10 Minuten und ist kostenlos.

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke

Ohne MaStR-Anmeldung gibt es keine Einspeisevergütung nach dem EEG. Bei Balkonkraftwerken mit 800 Watt liegt die Vergütung bei 8,03 Cent pro kWh (Stand 2026). Die Einspeisevergütung lohnt sich bei Überschuss, den du nicht selbst verbrauchst.

SzenarioErlös pro Jahr
200 kWh Überschuss (ohne Speicher)16,06 Euro
50 kWh Überschuss (mit Speicher)4,02 Euro

Ehrliche Einschätzung: Die Vergütung ist gering. Der Eigenverbrauch spart bei 37 Cent/kWh (BDEW 2026) deutlich mehr als die Einspeisung bringt. Ein Speicher steigert den Eigenverbrauch auf 60 bis 80 % und senkt den Überschuss.

Häufige Fragen

Ja. Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, egal ob 300 oder 800 Watt. Die Frist beträgt einen Monat nach der Inbetriebnahme. Ohne Anmeldung droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Auch alte Anlagen, die vor 2024 aufgebaut wurden, müssen nachgemeldet werden.

Die Anmeldung dauert 10 Minuten. Du füllst ein Online-Formular auf mastr.bundesnetzagentur.de aus. Du brauchst die technischen Daten deines Sets (Modulleistung in Wp, Einspeiseleistung in Watt), den Standort und deinen Netzbetreiber. Die Bestätigung mit MaStR-Nummer kommt sofort per E-Mail. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I nicht mehr nötig.

Nein, nicht mehr. Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) reicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch. Vorher war eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber nötig. Der Schritt entfällt jetzt komplett. Der Netzbetreiber tauscht nach der MaStR-Anmeldung bei Bedarf den Stromzähler innerhalb von 4 Monaten.

Ja. Jeder Speicher muss separat im MaStR eingetragen werden. Die Pflicht gilt für Speicher im Komplettset und für nachgerüstete Speicher. Du gibst Kapazität (kWh) und Hersteller an. Die Frist beträgt einen Monat nach der Montage. Die Anmeldung dauert 5 Minuten und ist kostenlos.

Bei fehlender Anmeldung droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Die Bundesnetzagentur kontrolliert stichprobenartig. Ohne MaStR-Nummer gibt es keine Einspeisevergütung nach dem EEG. In der Praxis erhielten private Betreiber bisher Verwarnungen. Die Nachmeldung ist jederzeit kostenlos und dauert 10 Minuten auf mastr.bundesnetzagentur.de.

Wenn du noch einen alten Ferraris-Zähler (Drehscheibe) hast, tauscht der Netzbetreiber ihn gegen einen Zweirichtungszähler. Der Tausch ist kostenlos. Die Frist beträgt 4 Monate nach der MaStR-Anmeldung. Bis zum Tausch darf der alte Zähler rückwärts laufen (Solarpaket I). Du musst den Tausch nicht beantragen, der Netzbetreiber meldet sich von selbst.