Balkonkraftwerk anmelden: so registrierst du deine Anlage 2026 richtig

Ein Balkonkraftwerk anmelden bedeutet seit dem Solarpaket I (Mai 2024) nur noch einen Schritt: die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Die Registrierung dauert 15 bis 20 Minuten, ist gebührenfrei und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme abgeschlossen sein. Stand Juni 2026 sind über 1,3 Millionen Balkonkraftwerke im MaStR registriert.

Was sich seit dem Solarpaket I geändert hat

Vor dem Solarpaket I mussten Betreiber eines Balkonkraftwerks zwei Anmeldungen durchlaufen: eine beim Netzbetreiber und eine im Marktstammdatenregister. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber vollständig. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch über die MaStR-Registrierung.

Vor Solarpaket ISeit Solarpaket I (Mai 2024)
Anmeldung beim Netzbetreiberentfällt
Registrierung im MaStRbleibt Pflicht (kostenlos)
Max. Einspeiseleistung 600 WattMax. Einspeiseleistung 800 Watt
Wieland-Stecker empfohlenSchuko-Stecker ausdrücklich erlaubt
Genehmigung durch Netzbetreibergenehmigungsfrei

Das Solarpaket I hat die Hürden für Balkonkraftwerke bis 800 Watt Einspeiseleistung und 2.000 Watt peak Modulleistung deutlich gesenkt. Ein Balkonkraftwerk gilt seitdem als Stecker-Solargerät und benötigt keine Genehmigung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Balkonkraftwerk im MaStR anmelden

Die Registrierung im Marktstammdatenregister dauert 15 bis 20 Minuten und läuft komplett online über die Website der Bundesnetzagentur. Du brauchst keine Fachkenntnisse und keine Formulare. Diese Daten solltest du bereithalten:

  • Modulleistung in Watt peak (Wp), steht auf dem Typenschild oder in der Produktbeschreibung
  • Wechselrichter-Leistung in Watt (W)
  • Hersteller und Modellbezeichnung des Wechselrichters
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Standortadresse der Anlage
  • Zählernummer deines Stromzählers

1. Benutzerkonto anlegen

Rufe www.marktstammdatenregister.de auf und klicke auf "Registrierung". Erstelle ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse und Passwort. Du erhältst eine Bestätigungsmail an die angegebene Adresse. Klicke den Link in der E-Mail, um das Konto zu aktivieren. Ohne Bestätigung kannst du keine Anlage registrieren.

2. Betreiberangaben eintragen

Trage deinen vollständigen Namen und deine Adresse als Anlagenbetreiber ein. Bei Mietwohnungen bist du als Nutzer der Betreiber, nicht der Vermieter. Die Betreiberadresse muss nicht mit dem Standort der Anlage übereinstimmen. Bei Eigentümergemeinschaften trägt sich die Person als Betreiber ein, die das Balkonkraftwerk betreibt.

3. Anlage registrieren

Wähle "Stromerzeugungsanlage hinzufügen" und dann "Solaranlage". Trage die technischen Daten ein: Modulleistung in Watt peak (Wp), Wechselrichter-Leistung in Watt, Hersteller, Modellbezeichnung und das Datum der Inbetriebnahme. Als Standort gibst du die Adresse ein, an der das Balkonkraftwerk installiert ist. Gib außerdem deine Zählernummer an, die du auf dem Stromzähler oder deiner Stromrechnung findest.

4. Registrierung abschließen

Prüfe alle Angaben auf Vollständigkeit und klicke auf "Registrierung abschließen". Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail mit der MaStR-Nummer deiner Anlage. Die Bundesnetzagentur informiert deinen Netzbetreiber automatisch über die neue Anlage. Der Netzbetreiber prüft, ob dein Stromzähler eine Rücklaufsperre hat. Falls nicht, tauscht der Netzbetreiber den Zähler kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler.

Fristen und Bußgelder: was passiert, wenn du nicht anmeldest

Die Frist für die Registrierung im Marktstammdatenregister beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Balkonkraftwerk zum ersten Mal Strom erzeugt und dauerhaft installiert ist.

Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§21 MaStRV in Verbindung mit §95 EnWG). In der Praxis hat die Bundesnetzagentur bisher keine Bußgelder gegen private Betreiber von Balkonkraftwerken verhängt. Die Registrierung ist trotzdem Pflicht und sollte zeitnah erfolgen.

Balkonkraftwerk nicht anmelden ist keine Option. Ohne Registrierung im MaStR betreibst du die Anlage ordnungswidrig. Bei einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre kann ein nicht registriertes Balkonkraftwerk den Zählerstand verfälschen. Der Netzbetreiber tauscht den Zähler nach der Registrierung kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler aus.

Brauche ich als Mieter eine Genehmigung vom Vermieter?

Seit dem Solarpaket I gehört die Installation eines Balkonkraftwerks zu den privilegierten baulichen Veränderungen (§ 554 BGB). Der Vermieter darf die Installation nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Du musst den Vermieter informieren, brauchst aber keine ausdrückliche Genehmigung.

In Eigentümergemeinschaften gilt dasselbe Prinzip: die Eigentümerversammlung kann die Installation nicht pauschal verbieten. Die Montage am Balkongeländer ohne Bohren ist in den meisten Fällen ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft möglich.

Stromzähler: wann ein Tausch nötig ist

Ältere Ferraris-Zähler (analoge Drehscheibenzähler) ohne Rücklaufsperre müssen vor oder nach der Inbetriebnahme getauscht werden. Der Netzbetreiber übernimmt den Tausch kostenlos. Diese Zähler drehen rückwärts, wenn das Balkonkraftwerk Strom ins Netz einspeist. Das verfälscht den Zählerstand und ist nicht erlaubt.

Nach der Registrierung im MaStR tauscht der Netzbetreiber den Zähler kostenlos gegen einen Zweirichtungszähler. Dieser erfasst Bezug und Einspeisung getrennt. Moderne digitale Stromzähler haben in der Regel bereits eine Rücklaufsperre. In diesem Fall ist kein Tausch nötig.

Häufige Fragen

Nein, seit dem Solarpaket I (Mai 2024) entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber komplett. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über die Registrierung im Marktstammdatenregister. Du musst dein Balkonkraftwerk ausschließlich im MaStR registrieren. Der Netzbetreiber kann die Installation nicht ablehnen oder genehmigungspflichtig machen.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister dauert 15 bis 20 Minuten. Du benötigst die technischen Daten deiner Anlage (Modulleistung, Wechselrichter-Leistung, Hersteller) und deine Zählernummer. Die Registrierung läuft komplett online über die Website der Bundesnetzagentur. Nach dem Absenden erhältst du sofort eine Bestätigung per E-Mail mit deiner MaStR-Nummer.

Nein, die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos. Es fallen weder Gebühren noch Bearbeitungskosten an. Der Zählertausch (falls ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre vorhanden ist) wird ebenfalls vom Netzbetreiber kostenlos durchgeführt. Die einzigen Kosten entstehen beim Kauf des Balkonkraftwerks selbst.

Für die Registrierung im MaStR brauchst du 6 Angaben: Modulleistung in Watt peak (steht auf dem Typenschild), Wechselrichter-Leistung in Watt, Hersteller und Modell des Wechselrichters, Datum der Inbetriebnahme, Standortadresse und deine Zählernummer. Alle technischen Angaben findest du in der Produktbeschreibung, auf dem Typenschild des Wechselrichters oder in der Rechnung.

Ja, die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister gilt für alle Balkonkraftwerke, unabhängig davon, ob ein Speicher angeschlossen ist. Der Speicher selbst muss im MaStR als separater Eintrag registriert werden. Die technischen Daten des Speichers (Kapazität in kWh, Hersteller, Modell) trägst du in einem zweiten Registrierungsvorgang ein.

Ja, du kannst dein Balkonkraftwerk jederzeit nachträglich im Marktstammdatenregister registrieren. Trage als Inbetriebnahmedatum das tatsächliche Datum ein, an dem die Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt hat. Die Bundesnetzagentur hat bisher keine Bußgelder gegen private Betreiber verhängt, die verspätet registriert haben. Eine nachträgliche Registrierung ist in jedem Fall besser als keine Registrierung.